Vorschriften zur Betreuung internationaler Schüler (Code of Practice for the Pastoral Care of International Students)
WELS hat sich einverstanden erklärt, die Vorschriften zur Betreuung internationaler Schüler (Code of Practice for the Pastoral Care of International Students) einzuhalten, welche vom Ausbildungsministerium verfasst worden sind. Eine Kopie der Vorschriften ist bei WELS oder auf der Website des neuseeländischen Ausbildungsministeriums erhältlich: New Zealand Ministry of Education website.
Kranken-und Reiseversicherung
Die meisten Schüler sind nicht automatisch dazu berechtigt, die öffentlich finanzierten Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen, ausser wenn:
- Sie Bewohner oder Bürger von Australien
- Bürger von Grossbritatien oder Neuseeland oder
- Inhaber einer temporären Bewilligung sind, die für zwei Jahre gültig ist.
Wenn Sie keiner dieser Gruppen angehören und Sie während Ihres Aufenthalts medizinische Betreuung in Anspruch nehmen, so müssen Sie die ganzen Kosten für Ihre Behandlung übernehmen. Wir empfehlend Ihnen deshalb dringenst eine Versicherung abzuschliessen, welche die Kosten der medizinischen Betreuung in Neuseeland während Ihres Aufenthalts übernimmt. Desweiteren empfehlen wir Ihnen eine Reiseversicherung für Neuseeland.
Immigration
Detailierte Angaben für Visa, Einreisebewilligung, Arbeitserlaubnis und -rechte sowie für die entsprechenden Anforderungen an die benötigte Information für Neuseeland sind beim neuseeländischen Einwanderungsdienst erhältlich und können auf der folgenden Seite eingesehen werden: www.immigration.govt.nz.
Wichtig
Ich habe die Anmeldebedingungen gelesen
Ich bestätige hiermit, dass die obigen Angaben richtig und vollständig sind. Ich erkläre mich mit den Anmeldebedingungen auf dieser Website sowie mit den Vorschriften zur Betreeung internationaler Schüler einverstanden.
Die Genehmigung eines Elternteils oder Vormundes ist erforderlich, wenn die Person unter 18 Jahren alt ist.
Einverstanden Bitte kontrollieren Sie alle Angaben bevor Sie sie übermitteln
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